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Vermietung

Vermietung

Die Wohnungen sind ausgerichtet auf Paare und Einzelpersonen, deren Haus/Wohnung nicht alters- oder behindertengerecht, zu gross oder zu arbeitsaufwändig ist. Beabsichtigt ist, dass vor allem Personen 60+ einziehen, wobei auch Ausnahmen möglich sind, insbesondere bei Personen mit einer körperlichen Behinderung. Priorität bei der Wohnungsvermietung haben Mitglieder der Genossenschaft und EinwohnerInnen von Ziefen. Die weitgehend eigenverantwortliche Gestaltung des Tagesablaufs ist die Grundvoraussetzung für den Bezug einer Wohnung.

Grundsätze der Vermietung:

Die Festlegung der Wohnungsmieten erfolgt nach dem Grundsatz der Kostenmiete (nicht gewinnorientiert).

  • Die Miete von Wohnungen setzt den Beitritt zur Genossenschaft voraus.
  • Mitglied der Genossenschaft kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche mindestens einen Genossenschaftsanteil in der Höhe von CHF 1'000.- übernimmt (Pflichtanteil).
  • Die Mitglieder sind verpflichtet, selber in den von ihnen gemieteten Wohnungen zu wohnen und dort zivilrechtlichen Wohnsitz zu haben.
  • Die MieterInnen haben zusätzlich zum genossenschaftlichen Pflichtanteil weitere Anteile (Wohnungsanteile) zu übernehmen. 

 Die Wohnungsanteile betragen für          2.5 Zimmer Wohnungen CHF 30'000.-

                                                                 3.5 Zimmer Wohnungen CHF 35'000.-

                                                                 4.5 Zimmer Wohnungen CHF 43'000.-

Diese Wohnungsanteile werden bei Auflösung des Mietvertrages zurückbezahlt.