Die Wohnungen sind ausgerichtet auf Paare und Einzelpersonen, deren Haus/Wohnung nicht alters- oder behindertengerecht, zu gross oder zu arbeitsaufwändig ist. Beabsichtigt ist, dass vor allem Personen 60+ einziehen, wobei auch Ausnahmen möglich sind, insbesondere bei Personen mit einer körperlichen Behinderung. Priorität bei der Wohnungsvermietung haben Mitglieder der Genossenschaft und EinwohnerInnen von Ziefen. Die weitgehend eigenverantwortliche Gestaltung des Tagesablaufs ist die Grundvoraussetzung für den Bezug einer Wohnung.
Grundsätze der Vermietung:
Die Festlegung der Wohnungsmieten erfolgt nach dem Grundsatz der Kostenmiete (nicht gewinnorientiert).
Die Wohnungsanteile betragen für 2.5 Zimmer Wohnungen CHF 30'000.-
3.5 Zimmer Wohnungen CHF 35'000.-
4.5 Zimmer Wohnungen CHF 43'000.-
Diese Wohnungsanteile werden bei Auflösung des Mietvertrages zurückbezahlt.