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Beteiligungen

Beteiligungen

Die Genossenschaft strebt eine möglichst hohe Eigenfinanzierung an. Alle interessierten Personen können sich deshalb, unabhängig von einer Wohnungsmiete, an der Finanzierung der Genossenschaft mit Anteilscheinkapital beteiligen.  

Mit dieser Anlage helfen Sie mit, die Eigenmittel zu stärken - dafür haftet das gesamte Vermögen der Genossenschaft - und Sie erhalten einen ansprechenden Zinssatz.

 

Anteilscheine verzinst (Mindestzeichnung CHF 5'000.--; oder ein Mehrfaches davon)

Die Laufzeit dieser Anteilscheine beginnt am Tag nach der Einzahlung und ist nicht begrenzt. Sie endet mit der Kündigung durch die Gläubigerin/den Gläubiger nach den in den Statuten vorgesehenen Fristen, d.h. das Anteilscheinkapital - oder ein Teil davon - kann unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten schriftlich auf das Ende des Geschäftsjahres gekündet werden. (Statuten Art. 14)

Für die Startphaes, d.h. für die ersten 4 Jahre, hat die Generalversammlung beschlossen, diese Anteilscheine mit 2.00 % pro Jahr zu verzinsen.

 

Darlehen
Alternativ dazu besteht auch die Möglichkeit, der Genossenschaft ein (zinsloses) Darlehen zu gewähren. Darlehen werden entweder zinslos - oder mit einer fixen Verzinsung - während einer bestimmten, fest vereinbarten Laufzeit entgegengenommen.

 

Schenkungen
Die Genossenschaft ist gemeinnützig und deren Tätigkeit nicht gewinnorientiert. Vorstand und Bauausschuss arbeiten ehrenamtlich. Schenkungen verhelfen der Genossenschaft, über die Verbilligung der Wohnungsmieten hinaus, zu einer flexibleren Handhabung der Bewältigung ihrer Aufgaben.

Für weitere Auskünfte oder eine Zeichnungszusage erreichen Sie uns über Kontakt (anklicken).